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Berufsbild des Architekten:
Der Architekt gehört zu den freien Berufen und ist bei Ausübung seiner Tätigkeit zur Einhaltung der Berufsgrundsätze verpflichtet. Diese sind geregelt durch die Berufsordnung, das Architektengesetz und die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure). In vielen Ländern ist die Berufsbezeichnung Architekt gesetzlich geschützt. In Deutschland gilt: Architekt darf sich nur nennen, wer Mitglied in der Architektenkammer ist.
Achitektenleistungen werden nicht frei ausgehandelt, sondern sind gesetzlich geregelt. Der Architekt bietet seine Leistungen nicht im Preis-, sondern im Qualitätswettbewerb an. Daher auch die berufsrechtliche Einschränkung der Werbung.

 


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